Food-Kerzen: Warum sie verboten sein können

Food-Kerzen: Warum sie verboten sein können

Seit Dezember 2024 ist die Sache klarer denn je

Food-Kerzen – also Kerzen, die wie Kuchenstücke, Eisbecher oder Pralinen aussehen und oft auch so duften – sieht man überall. Hübsch verziert, manchmal zum Verwechseln ähnlich. Genau das ist das Problem: Sie sehen aus wie Essen, riechen wie Essen – sind aber kein Essen.

Und damit sind wir mitten im Thema Produktsicherheit. Denn seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der ganzen EU die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie ersetzt die alten Regeln und macht eines sehr deutlich:
Wenn ein Produkt wie ein Lebensmittel wirkt, es verwechselt werden kann und beim In-den-Mund-Nehmen oder Verschlucken schaden könnte, dann gilt es als gefährlich – und darf so nicht verkauft werden.

Warum Food-Kerzen riskant sind

Man stelle sich ein Kind vor: Eine Kerze, die aussieht wie ein Cupcake, riecht nach Vanille und hat bunte Streusel obendrauf. Klar, dass die Versuchung groß ist, daran zu lecken oder ein Stück abzubeißen.
Die Folgen können ernst sein:

  • Verschlucken von Wachs oder Deko-Teilen

  • Verätzungen oder Vergiftungen durch Duftstoffe

  • Verbrennungen, wenn das Wachs noch heiß ist

Die EU hat dafür sogar einen eigenen Begriff: Lebensmittelimitate. Und die GPSR sagt klar: Solche Produkte sind nicht verkehrsfähig, also nicht erlaubt, sobald eine Gefahr bestehen kann.

Reicht ein Hinweis wie „Nicht essen“?

Viele Händler schreiben gut sichtbar „Nicht zum Verzehr geeignet“ auf ihre Food-Kerzen. Leider hilft das nicht. Denn das Risiko steckt nicht im Etikett, sondern in der Erscheinung des Produkts selbst.
Wenn es aussieht, riecht und wirkt wie ein Lebensmittel, kann ein Warnhinweis die Gefahr nicht aufheben.

Gibt es Ausnahmen?

Theoretisch ja. Wenn eine Kerze nur vage an ein Dessert erinnert – also stilisiert, abstrakt, ohne typischen Essensduft, ohne „naschbare“ Größe – dann kann sie unter Umständen zulässig sein. Aber:
Die Beweispflicht liegt beim Hersteller. Er muss dokumentieren, warum das Produkt kein Risiko darstellt. In der Praxis erfüllen realistisch gestaltete Food-Kerzen diese Anforderung fast nie.

Was müssen Hersteller / Händler dieser Kerzen tun?

  • Genau hinschauen: Wie realistisch ist die Kerze? Welche Zielgruppe könnte sie ansprechen?

  • Risikoprüfung: Optik, Duft, Größe, Deko-Elemente – alles ehrlich bewerten.

  • Vertrieb stoppen: Wenn die Kerze wie echtes Essen aussieht und riecht, gehört sie nicht in den Verkauf.

  • Design anpassen: Lieber auf abstrakte, künstlerische Formen setzen als auf täuschend echte Cupcakes.

Fazit

Food-Kerzen mögen hübsch aussehen – aber sie sind rechtlich ein Risiko. Mit der neuen GPSR ist die Linie noch klarer geworden: Sobald ein Verwechslungsrisiko besteht und Schaden drohen könnte, sind solche Kerzen verboten.
Warnhinweise reichen nicht. Entscheidend ist allein, wie das Produkt auf den Verbraucher wirkt.

Wer sicher gehen will, setzt lieber auf kreative, verspielte oder elegante Designs, die Deko bleiben und nicht zur süßen Falle werden.

Aus diesem Grund verzichte ich darauf, Kerzen dieser Art herzustellen. 
Ich möchte nicht mit dem Gedanken leben müssen, deinem Haustier oder dir Schaden zugefügt zu haben. 

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